Preußisch Oldendorf [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈprɔɪ̯sɪʃ ˈɔldn̩dɔʁf] (niederdeutsch: Oldenduorp, Aulendöppe) ist eine Stadt im Nordosten von Nordrhein-Westfalen in der Region Ostwestfalen-Lippe. Mit rund 12.600 Einwohnern ist Preußisch Oldendorf die kleinste Kommune im ostwestfälischen Kreis Minden-Lübbecke im Regierungsbezirk Detmold. Jahrhundert schriftlich erwähnt und 1719 zur Stadt erhoben
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Minden-Lübbecke
Einwohner
12.375 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32361
Vorwahlen
05742, 05743 (Hedem)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Engershausen, Harlinghausen, Offelten
Adressen:
1. Stadt Preußisch Oldendorf, Am Markt 1, 32361 Preußisch Oldendorf
2. Bürgeramt Preußisch Oldendorf, Am Markt 1, 32361 Preußisch Oldendorf
3. Ordnungsamt Preußisch Oldendorf, Am Markt 1, 32361 Preußisch Oldendorf
Gemeinde Preußisch Oldendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:30
13:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das umstrittene Bauprojekt in Preußisch Oldendorf, das ursprünglich 95 Wohnungen und sieben Häuser vorsah, steht vor rechtlichen Risiken, die eine Entscheidung notwendig machen. Die Stadt hat einen Bebauungsplan mit einem gemäßigteren Rahmen erstellt, der nur 40 Wohneinheiten vorsieht. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand im August 2024 statt.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.